Aus der Satzung der Jussupow Schachschule gGmbH.
Gegenstand des Unternehmens
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Schachsports und hierbei insbesondere die Förderung des Kinder- und Jugendschachsports sowie die Förderung der Bildung und Erziehung, insbesondere auch die Förderung des leiblichen, geistigen und seelischen Wohles von Kindern und Jügendlichen, die Verwirklichung ihrer Rechte auf Erziehung zur leiblichen, seelischen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit im Sinne des §1 KJHG.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
Schachtraining.
Schulung von Schachtrainer.
Erstellung gezielter und geeigneter Trainingsmaterialien.
Schachliche Veranstaltungen, Turniere und Wettbewerbe für Kinder und Jugendliche.
Gemeinsames Projekt „Jussupow Schachschule“ mit DSJ (Deutsche Schachjügend) und DSB (Deutscher Schachbund) zur Förderung der junge Schachtalente in Deutschland.
Ünterstützung der jungen Schach-Leistungssportler und finanzielle Entlasstung ihrer Eltern, um die schachbegabten Kinder und Jugendlichen eine Teilnahme an wichtigen nationalen und internationelen Schachturnieren zu ermöglichen.
Zusammenarbeit mit anderen Schachverbänden, Schachstiftungen, Schachgesellschaften und Schachvereinen.